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Anspruchsvoraussetzungen


Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.

Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).
im Land Salzburg: Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (WIFI, BFI,…),
außerhalb des Landes Salzburg: öffentlich anerkannte Erwachsenenbildungsträger.
Fristen: Der Förderungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.


Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge (2008 - 2011) zu beachten sind:
Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse €    830,-
Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung € 1.000,-
Berufsreifeprüfung für Lehrlinge € 1.000,-
Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.250,-
Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne Berufsausbildung) € 1.250,-
Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als 200 € werden nicht gefördert.

Beachte
Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren und keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten.

Wo und wie stelle ich den Antrag?
Die Anträge sind online einzureichen. Das Formular wird am PC ausgefüllt und online durch das Anklicken des Feldes "Senden" an die Förderstelle des Landes übermittelt.
Förderstelle und Anschrift
Land Salzburg, Abteilung Soziales (Bildungsscheck)
5010 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1
(200 m vom Hauptbahnhof entfernt)
bildungsscheck@salzburg.gv.at


AnsprechpartnerInnen
Edith Böhm | edith.boehm@salzburg.gv.at
(0662) 80 42 - 36 07
Gerhard Walcher | g.walcher@salzburg.gv.at
(0662) 80 42 - 36 81
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Fördervoraussetzungen 39 KB
St. Virgil