Nutzen Sie den Bildungsscheck des Landes!
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind und nach dem 1. 1. 2005 begonnen haben. Gefördert werden 50% der Kurskosten, keine Fahrt-, Material- oder Unterkunftskosten.
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| Antragsformular 2009 | 89 KB | |
| Förderbestimmungen 2009 | 39 KB | |
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